Die 13 Punkte Garantie der Köhler Immobilien e.K.

Die nachfolgenden Punkte sind in der Regel standardmäßig oder im Rahmen einer Zusatzvereinbarung Bestandteile eines Maklerauftrages.

1. Marktanalyse und Recherche von Wettbewerberangeboten: Nach einer gründlichen Datenerfassung des zum Verkauf stehenden Objektes erfolgt eine fundierte Werteinschätzung auf Basis des aktuellen Grundstücksmarktberichtes, der Kenntnis des Regionalmarktes und der Wettbewerberangebote, der Analyse im Internet und der zu dieser Zeit angebotenen Objekte (Angebotssituation) und in Kenntnis Nachfrage in der jeweiligen Zielgruppe. Gemeinsam wird mit dem Auftraggeber wird die potenzielle Zielgruppe ermittelt und es erfolgt eine Verständigung über die Vermarktungsstrategie.

2. Unterlagendurchsicht:

Für die Abarbeitung eines Maklerauftrages führt die Köhler Immobilien e.K. eine Durchsicht der Grundrisse, Katasterplan (Prüfung auf weitere Verwertungskonzepte) ***, Versicherungsunterlagen, Kontrolle des Grundbuchauszuges ***, Sichtung von Teilungserklärungen bei Unterlagen WEG-Protokollen und Wirtschaftsplänen und Kaminfegerprotokolle, sofern erforderlich, Sichtung des Energieausweises. ***

3. Erstellung von Fotos unter Zuhilfenahme der Luftbildtechnik der Köhler Immobilien e.K.:

Erstellung von verkaufsgerechten Fotos, sofern möglich, unter Zuhilfenahme der Luftbildtechnik der Köhler Immobilien e.K. (Bilder aus 15 Meter Höhe)

4. Erstellung eines Verkauf/Vermietungsexposè.

Erstellung eines aussagefähigen Exposès in gebundener Buchform unter Berücksichtigung der Kriterien Verkauf/ Vermietung.

5. Präsentation im Internet:

Veröffentlichung des Angebotes auf www.koehlerimmo.de und im regelmäßigen Wechsel auf den Portalen immobilienscout24.de und immonet.de (Die Nutzung weiterer Immobilienportale oder deren Austausch bleibt vorbehalten)

6. Vorgemerkte Interessenten:

Nach erteiltem Verkaufsauftrag Kontakt mit vorgemerkten Interessenten, die Durchführung von Besichtigungen und Vorgesprächen, grundsätzlich durch den Geschäftsführers der Köhler Immobilien e.K. oder eines qualifizierten Mitarbeiters.

7. Printmedien:

Regelmäßige Schaltungen von Printanzeigen für die Zielgruppe und objektsinnvollen Printmedien, darin grundsätzlich Hinweis auf die vorhandene Internetpräsentation (Homepage)

8. Hausversteigerung:

Dieser Service ist nur sinnvoll und anzuwenden wenn für ein Verkaufsobjekt eine große Anzahl von Verkaufsinteressenten Kaufinteresse bekunden. In diesem Fall bieten wir ein offenes Bieterverfahren durch welches jedoch individuell vereinbarte werden muss und nicht Bestandteil des regulären Maklerauftrages ist. Über Chancen und Risiken eines solchen Verfahrens wird im Vorfeld bei Vereinbarung informiert.

9. Nutzung des Immobilienverband Deutschland (IVD):

Nach 18 jähriger Maklertätigkeit hat sich ein offener Pool von Maklerkollegen zusammengefunden, die regelmäßig die Objekte untereinander austauschen so das auch diese Kollegen in die Vermarktung dieses Objekte (nur im Rahmen eines Makler- Alleinauftrages) mit einbezogen werden.

10. Notarservice

Die Köhler Immobilien e.K. bereitet in Vorbereitung und mit Abstimmung beider Seiten den Kaufvertrag bei einem in der Regel vom Käufer gewünschten Notar vor. Auf Wunsch wird noch vor Beurkundung mit Käufer und Verkäufer ein gemeinsamer Termin vereinbart, den Kaufvertrags Entwurf gemeinsam zu besprechen. Ein verantwortlicher Mitarbeiter der Köhler GmbH begleitet die Parteien grundsätzlich zum Beurkundungstermin und bleibt auch nach Beurkundung weiterhin Ansprechpartner beider Seiten, also sogar nachdem formal die Vermittlungstätigkeit des Maklers endet.

11. Berichtswesen:

Der Verkäufer wird regelmäßig über die Aktivitäten der Vermarktung durch den Makler informiert. Dabei werden auch neue Vermarktungsstrategien vorgeschlagen und einvernehmlich mit dem Auftraggeber besprochen.

12. Entscheidungsberatung:

Sollte ein Interessent ein Kaufgebot abgeben, so kommentiert der Makler dieses Kaufangebot an den Verkäufer und erörtert PRO und KONTRA und die weitere Vorgehensweise. Die letzte Entscheidung bleibt jedoch immer beim Verkäufer.

13. Kosten bei Nichtverkauf:

Sollte ein Maklerauftrag erfolglos gemäß den Bestimmungen des Vertrags auslaufen, was sehr selten vorkommt, aber nicht ausgeschlossen ist, so entstehen dem Verkäufer keinerlei Kosten sofern nicht individuell vereinbart.

*** = bei Neuanschaffung kostenpflichtig