Köhler Immobilien e.K., Hasselfelder Str. 3, 38889 Blankenburg

 

Widerrufsbelehrung für Interessenten von überwiegend eigen genutzten Immobilien

 

Achtung: Diese nachfolgende Widerrufserklärung betrifft ausschließlich Interessenten, die sich für eine Immobilie interessieren, die überwiegend der Eigennutzung dienen. Interessenten von Gewerbeobjekten oder Interessenten für Immobilien, die überwiegend dem gewerblichen Zweck, z.B. Vermietung dienen, betrifft diese Widerrufsbelehrung nicht.

 

Der Makler informiert den Auftraggeber über die Widerrufsbelehrung bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen (gem. Gesetz zur Umsetzung der Verbraucher-Rechtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung, BGBl. I. 2013, S. 3642, 3663) Informationspflicht nach § 312d Abs. 1 BGB i. V. m. Art. 246a § 21 Abs. 2 S. 2 EGBGB.


Auftragnehmer :          Köhler Immobilien e.K., Inh. M. Köhler, Hasselfelder Str. 3, 38889 Blankenburg
Auftraggeber               ________________________________________________________

zum Objekt                 ________________________________________________________


Sie haben das Recht, ohne Angabe von Gründen den durch Ihre Anfrage und unsere Antwort geschlossenen Vertrag binnen 14 Tagen, beginnend ab dem Tag des Vertragsabschlusses zu widerrufen. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post nachgewiesener, versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist nachgewiesen absenden.

 

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                                                                                  Interessent

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Der Maklervertrag mit der Köhler Immobilien e.K. oder einer von der Köhler Immobilien e.K. bevollmächtigten Person kommt entweder:

a) durch schriftliche Vereinbarung oder

b) durch die Köhler GmbH erteilte Auskünfte oder

c) auf Grundlage des Ihnen vorliegenden Objekt-Exposés

 

und seiner jeweils enthaltenen Informationen zustande.

 

2. Unsere Nachweis- bzw. Vermittlungstätigkeit erfolgt aufgrund der uns vom Auftraggeber oder von dessen weiteren Autorisierten erteilten Auskünfte. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen wir nicht. Irrtum bzw. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.

 

3. Unsere Nachweis-/ Vermittlungsinformationen bzw. die Exposés und weitere übermittelte Details sind ausschließlich für den adressierten Empfänger bestimmt und absolut vertraulich zu behandeln. Bei Zuwiderhandlung/Weitergabe der Informationen der Köhler GmbH und Details an Dritte ohne unsere Zustimmung ist der Empfänger unserer Nachweis-/Vermittlungsinformationen zur Zahlung der ortsüblichen oder vereinbarten Provision verpflichtet, wenn der Dritte das Geschäft, ohne mit uns einen Maklervertrag vereinbart zu haben, abschließt. Die Köhler GmbH behält sich weitere Schadensersatzansprüche vor.

 

4. Im Rahmen unseres üblichen Maklergeschäftes kommt es vor, dass Empfängern, die von uns nachgewiesenen Objekte bereits bekannt sind. Ist dieses der Fall ist der Empfänger verpflichtet umgehend, spätestens innerhalb von drei Tagen nach Empfang unserer Informationen bzw. Exposé der Köhler Immobilien e.K., dieses anzuzeigen und die Köhler GmbH darüber zu informieren, von wem das Objekt dem Empfänger benannt/nachgewiesen worden ist. Vernachlässigt der Empfänger diese Verpflichtung, so hat er der Köhler GmbH im Wege des Schadensersatzes sämtliche Aufwendungen zu ersetzen.

 

5. Der Makler darf für beide vertragsbeteiligten Parteien provisionspflichtig tätig zu werden, sofern keine Interessenkollision vorliegt.

 

6. Die Provision ist fällig und verdient sobald ein notarieller Kaufvertrag zwischen den Parteien in rechtswirksamer Weise geschlossen ist. Die Provision ist ebenfalls verdient und fällig bei Abschluss eines ähnlich wertigen Geschäftes mit dem Erwerber oder Veräußerer. Gleiches gilt für den Erwerb eines von der Köhler Immobilien e.K. nachgewiesenen Objektes im Rahmen einer Zwangsversteigerung und nach Erteilung des Zuschlagbeschlusses.

 

7. Sofern statt des ursprünglich beabsichtigten Geschäfts ein anderes zwischen den Parteien zustande kommt (z. B. Miete statt Kauf oder umgekehrt) und sofern der wirtschaftliche Erfolg nicht wesentlich von unserem Angebot abweicht, wird der Provisionsanspruch dadurch nicht berührt

 

8. Aufrechnungen und Zurückbehaltungsansprüche gegenüber den Provisionsansprüchen der Köhler GmbH sind erst dann zulässig, wenn die jeweilige Forderung rechtskräftig festgestellt oder alternativ unbestritten ist.

 

9. Der Geschäftssitz des hier tätigen Maklers ist Erfüllungs-, Leistungsort und Gerichtsstand, soweit vom Gesetzgeber keine anderen Vorgaben bestehen.

 

10. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam, nichtig oder lückenhaft sein oder werden, soll davon die Wirksamkeit des Vertrages unberührt bleiben. Die Vertragsparteien verpflichten sich, den Vertrag in diesem Falle durch solche Bestimmungen zu ändern oder zu ergänzen, die dem wirtschaftlichen Zweck dieser unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen am nächsten kommen und gleiches gilt für Vertragslücken. Bis dahin treten an die Stelle einer unwirksamen oder lückenhaften Vereinbarung die gesetzlichen Bestimmungen.

 

Gez. M. Köhler, Inhaber